IT-Recht
(Hersteller-) Garantie – Strengere Informationspflicht für Online-Händler
Gemäß § 479 BGB muss gegenüber einem Verbraucher auf den Inhalt und den Umfang einer (Hersteller-) Garantie hingewiesen werden. Dies ist unproblematisch, wenn der Unternehmer mit der Garantie wirbt. Ein Online-Händler soll aber auch dann über Inhalt und Umfang einer (Hersteller-) Garantie nach § 479 BGB informieren müssen, wenn er Weiterlesen…